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	<title>Kommentare für daily-this</title>
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	<description>...and that by robert m*</description>
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		<title>Kommentar zu Contipark &#8211; Abzocke am Parkplatz? von RA Sebastian Dosch</title>
		<link>http://www.daily-this.de/contipark-abzocke-parkplatz/#comment-2971</link>
		<dc:creator>RA Sebastian Dosch</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 Feb 2012 14:32:04 +0000</pubDate>
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		<description>In den Fällen, die ich in Heidelberg und Bruchsal betreuen durfte, mussten die Fahrer nichts zahlen - weil der Halter eben keinen Vertrag eingegangen ist. Damit ist nicht einmal die Parkgebühr rechtlich haltbar - auch wenn das natürlich einige Gerichte anders sehen.
In den von mir betreuten Fällen ging es um eine Firma, die - ähnlich wie Contipark - in der Nähe des Hauptbahnhofs einen Parkplatz haben, ohne Schranken, dafür mit Parkautomaten und (mehr oder minder sichtbaren) Hinweisschildern. Die Firma hieß X*5 Parkservice GmbH - und hier kann man mehr zu den gerichtlichen Verfahren erfahren: http://klawtext.blogspot.com/search?q=parkservice
Rechtsanwalt Sebastian Dosch</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>In den Fällen, die ich in Heidelberg und Bruchsal betreuen durfte, mussten die Fahrer nichts zahlen &#8211; weil der Halter eben keinen Vertrag eingegangen ist. Damit ist nicht einmal die Parkgebühr rechtlich haltbar &#8211; auch wenn das natürlich einige Gerichte anders sehen.</p>
<p>In den von mir betreuten Fällen ging es um eine Firma, die &#8211; ähnlich wie Contipark &#8211; in der Nähe des Hauptbahnhofs einen Parkplatz haben, ohne Schranken, dafür mit Parkautomaten und (mehr oder minder sichtbaren) Hinweisschildern. Die Firma hieß X*5 Parkservice GmbH &#8211; und hier kann man mehr zu den gerichtlichen Verfahren erfahren: <a href="http://klawtext.blogspot.com/search?q=parkservice" rel="nofollow">http://klawtext.blogspot.com/search?q=parkservice</a></p>
<p>Rechtsanwalt Sebastian Dosch</p>
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	<item>
		<title>Kommentar zu Contipark &#8211; Abzocke am Parkplatz? von Robert</title>
		<link>http://www.daily-this.de/contipark-abzocke-parkplatz/#comment-2970</link>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 Feb 2012 14:25:38 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://daily-this.de/?p=1731#comment-2970</guid>
		<description>Hallo Silke,
ja, leider ist man doch in vielen Fällen darauf angewiesen auf den Parkplätzen der Contipark zu parken.
In deinem Fall rate ich eindeutig zu der zweiten Variante. Die erste Variante (AGB unlesbar) solltest du auf keinen Fall wählen.
Viele Grüße, Robert</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Silke,</p>
<p>ja, leider ist man doch in vielen Fällen darauf angewiesen auf den Parkplätzen der Contipark zu parken.<br />
In deinem Fall rate ich eindeutig zu der zweiten Variante. Die erste Variante (AGB unlesbar) solltest du auf keinen Fall wählen.</p>
<p>Viele Grüße, Robert</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Contipark &#8211; Abzocke am Parkplatz? von Robert</title>
		<link>http://www.daily-this.de/contipark-abzocke-parkplatz/#comment-2969</link>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 Feb 2012 14:11:17 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://daily-this.de/?p=1731#comment-2969</guid>
		<description>Hallo Ralf,
da hast du ja leider wirklich Pech gehabt. Du hast dich Contipark gegenüber ja jetzt anscheinend schon als der tatsächliche Fahrer ausgewiesen.
Den Tagessatz von 4 Euro musst du nicht nochmal bezahlen. Durch die Vorlage des Tickets und deine Aussage dazu hast du ausreichend nachgewiesen, dass du den Parkschein gelöst hattest. Auch wenn Contipark etwas anderes behauptet, solltest du darauf bestehen.
Da du dich aber als Fahrer zu erkennen gegeben hast, bist du Vertragspartner der Contipark geworden. Unter der Voraussetzung, dass die AGB wirksam ausgehängt waren und die Vertragsstrafen-Klausel auch wirksam war (was nur im Einzelfall geprüft werden kann), solltest du die Vertragsstrafe zahlen. Wegen streitigen 4 Euro solltest du dann nicht mehr mit einer Klage rechnen müssen.
beste Grüße, Robert</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Ralf,</p>
<p>da hast du ja leider wirklich Pech gehabt. Du hast dich Contipark gegenüber ja jetzt anscheinend schon als der tatsächliche Fahrer ausgewiesen.</p>
<p>Den Tagessatz von 4 Euro musst du nicht nochmal bezahlen. Durch die Vorlage des Tickets und deine Aussage dazu hast du ausreichend nachgewiesen, dass du den Parkschein gelöst hattest. Auch wenn Contipark etwas anderes behauptet, solltest du darauf bestehen.</p>
<p>Da du dich aber als Fahrer zu erkennen gegeben hast, bist du Vertragspartner der Contipark geworden. Unter der Voraussetzung, dass die AGB wirksam ausgehängt waren und die Vertragsstrafen-Klausel auch wirksam war (was nur im Einzelfall geprüft werden kann), solltest du die Vertragsstrafe zahlen. Wegen streitigen 4 Euro solltest du dann nicht mehr mit einer Klage rechnen müssen.<br />
beste Grüße, Robert</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Contipark &#8211; Abzocke am Parkplatz? von Robert</title>
		<link>http://www.daily-this.de/contipark-abzocke-parkplatz/#comment-2968</link>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 Feb 2012 14:03:48 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://daily-this.de/?p=1731#comment-2968</guid>
		<description>Nichts zu danken, Helmut. So sieht es leider aus in unserem Rechtssystem.
Der vierte Fall wäre zwar tatsächlich ein Fall für den Staatsanwalt. Es dürfte allerdings sehr schwer werden das zu beweisen. Man muss ja nur mal an den Fall denken, dass der Parkwächter Strafzettel erfindet, um z.B. mehr Provisionen zu bekommen. (Falls er dies tut.). Dann muss die Firma Contipark natürlich von der Rechtmäßigkeit erstmal ausgehen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nichts zu danken, Helmut. So sieht es leider aus in unserem Rechtssystem.</p>
<p>Der vierte Fall wäre zwar tatsächlich ein Fall für den Staatsanwalt. Es dürfte allerdings sehr schwer werden das zu beweisen. Man muss ja nur mal an den Fall denken, dass der Parkwächter Strafzettel erfindet, um z.B. mehr Provisionen zu bekommen. (Falls er dies tut.). Dann muss die Firma Contipark natürlich von der Rechtmäßigkeit erstmal ausgehen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Contipark &#8211; Abzocke am Parkplatz? von Silke</title>
		<link>http://www.daily-this.de/contipark-abzocke-parkplatz/#comment-2966</link>
		<dc:creator>Silke</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 Feb 2012 10:40:38 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://daily-this.de/?p=1731#comment-2966</guid>
		<description>Hallo Robert,
ich bin erstaunt, wie viele Menschen dieses Problem mit Contipark haben...
Ich habe gestern auf solch einem Parkplatz am Weimarer Bahnhof geparkt. Dies habe ich schon einige Male getan und wusste, dass ein Tagesentgelt von ca. 3,- Euro fällig wird. Mein Zug fuhr 5.42 Uhr, meinen Parkschein habe ich 5.40 Uhr gelöst (wie man erkennen kann, hatte ich es wirklich eilig!), es regnete stark und es war dunkel. Die Laterne über dem Parkscheinautomaten war aus, ich konnte somit nicht erkennen, wie viel ich für einen Tag zu zahlen hatte und steckte deshalb einfach 3,- Euro ein, nahm das Ticket, legte es ins Auto und rannte zum Zug.
Als ich am Abend zum Auto kam, erlebte ich dann die gleiche Überraschung, wie die anderen auch. Auf meinem &quot;Strafzettel&quot; konnte ich dann erkennen, dass das Tagesentgelt 3,50 Euro betrug, ich also 50 Cent zu wenig entrichtet hatte. Ich war entrüstet!
Ich bin nicht der Halter des Fahrzeugs, dieser kann auch nachweisen, dass er zu dieser Zeit, als der &quot;Strafzettel&quot; ausgestellt wurde, auf Arbeit war. Ist es nun für mich sinnvoller, auf die Missstände bezüglich der Erkennbarkeit der AGBs zu setzen oder dem Halter zu raten, lediglich die geforderte Parkgebühr nachzuentrichten, nicht jedoch die darüber hinausgehenden 23,00 Euro, verbunden mit einem Anschreiben an Contipark, in dem klar zum Ausdruck gebracht wird, dass die Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt und man auch nicht der Fahrer war.
Liebe Grüße aus Weimar!
Und vielen Dank für die Bemühungen!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Robert,</p>
<p>ich bin erstaunt, wie viele Menschen dieses Problem mit Contipark haben&#8230;</p>
<p>Ich habe gestern auf solch einem Parkplatz am Weimarer Bahnhof geparkt. Dies habe ich schon einige Male getan und wusste, dass ein Tagesentgelt von ca. 3,- Euro fällig wird. Mein Zug fuhr 5.42 Uhr, meinen Parkschein habe ich 5.40 Uhr gelöst (wie man erkennen kann, hatte ich es wirklich eilig!), es regnete stark und es war dunkel. Die Laterne über dem Parkscheinautomaten war aus, ich konnte somit nicht erkennen, wie viel ich für einen Tag zu zahlen hatte und steckte deshalb einfach 3,- Euro ein, nahm das Ticket, legte es ins Auto und rannte zum Zug.</p>
<p>Als ich am Abend zum Auto kam, erlebte ich dann die gleiche Überraschung, wie die anderen auch. Auf meinem &#8220;Strafzettel&#8221; konnte ich dann erkennen, dass das Tagesentgelt 3,50 Euro betrug, ich also 50 Cent zu wenig entrichtet hatte. Ich war entrüstet!</p>
<p>Ich bin nicht der Halter des Fahrzeugs, dieser kann auch nachweisen, dass er zu dieser Zeit, als der &#8220;Strafzettel&#8221; ausgestellt wurde, auf Arbeit war. Ist es nun für mich sinnvoller, auf die Missstände bezüglich der Erkennbarkeit der AGBs zu setzen oder dem Halter zu raten, lediglich die geforderte Parkgebühr nachzuentrichten, nicht jedoch die darüber hinausgehenden 23,00 Euro, verbunden mit einem Anschreiben an Contipark, in dem klar zum Ausdruck gebracht wird, dass die Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt und man auch nicht der Fahrer war.</p>
<p>Liebe Grüße aus Weimar!<br />
Und vielen Dank für die Bemühungen!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Contipark &#8211; Abzocke am Parkplatz? von Ralf</title>
		<link>http://www.daily-this.de/contipark-abzocke-parkplatz/#comment-2953</link>
		<dc:creator>Ralf</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 12 Feb 2012 02:34:20 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://daily-this.de/?p=1731#comment-2953</guid>
		<description>Hallo Robert und alle Mitdiskutierende,
zunächst mal herzlichen Dank für diese sehr informative Webseite, welche ich ergoogelt habe, weil bei mir auch erstmalig ein Contipark-Problem auftrat.
Habe noch nie irgendwo ohne Parkschein geparkt.
Mein Fehler Zu knapp zum Bahnhof in Homburg/Saar gefahren, Parkschein richtig gelöst (2 Tage, 8 Euro) und abgelegt. Dann hastig um den Wagen rumgerannt, Koffer über Tür hinten rechts raus. Vermutlich ist durch den Luftzug der Parkschein auf den Boden gefallen. Normalerweise bin ich &quot;Kontrollfreak&quot; - leider diesmal nicht aufgepasst.
Heute Sa, 11. 2. 12 DB-Reiseende, kurz vor Mitternacht den Plastikbeutel mit Zahlungsaufforderung entdeckt (Vertragsstrafe 23 Euro zzgl. ein Parktagessatz i. H. v. 4 Euro = 27 Euro), Parkschein gilt bis Sonntagmittag, 12. Febr. 2012.
Ist also ein ähnliches Problem wie bei Matu (Beitrag vom 22. Januar 2012) , allerdings konnte ich im Laternenlicht schon vor Öffnen der Fahrertür deutlich erkennen, dass der Parkschein mit dem Datum nach oben auf den Boden gefallen war. Die Kontrolle erfolgte bei Tageslicht am Samstag, 11. Februar 2012.
Habe mich nun spät nachts noch hingesetzt und an Contipark eine höfliche E-Mail mit Scan meines Parkscheines und meiner DB-Fahrkarte gesendet. Mir ist völlig klar, dass es hinter die Windschutzscheibe gelegt werden muss, aber im Stress kann so etwas ja wirklich mal passieren.
Nun ist ein Parkschein eine rechtsgültige Urkunde: Im Hinblick auf das Argument: &quot;theoretisch könnte der Parkschein von jemand anderem stammen&quot; schrieb ich in die E-Mail: &quot;Hiermit erkläre ich verbindlich in Kenntnis der Strafbarkeit der Tatbestände der Urkundenfälschung und Täuschung im Rechtsverkehr gemäß §§ 267 ff. StGB, dass dieser Parkschein von mir persönlich gelöst wurde. &quot;
Zudem passt er zeitlich zu meiner Fahrkarte und wo findet man kurz vor Mitternacht jemanden, der einem zu Vertuschungszwecken einen Schein überlässt? Klare Ansage: Solche Sachen mache ich einfach nicht!
Nun bin ich mal gespannt, ob und wie Contipark reagiert. Falls sie nicht von der
Vertragsstrafe abgehen, weil der Schein halt unten am Boden lag, bin ich doch auch der Meinung, dass von mir aber nicht nochmal der Tagessatz von 4 Euro bezahlt werden muss.
Contipark schreibt nämlich sinngemäß in die AGB, welche nebenbei optisch schwer lesbar sind, vor allem bei Dunkelheit: &quot;Wenn der Kunde nachweist, dass er kürzer geparkt hat, dann wird der Tagessatz gekürzt.&quot;
Werde berichten, wie es weiter geht.
Beste Grüße
Ralf  (selber kein Jurist)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Robert und alle Mitdiskutierende,</p>
<p>zunächst mal herzlichen Dank für diese sehr informative Webseite, welche ich ergoogelt habe, weil bei mir auch erstmalig ein Contipark-Problem auftrat.<br />
Habe noch nie irgendwo ohne Parkschein geparkt.<br />
Mein Fehler Zu knapp zum Bahnhof in Homburg/Saar gefahren, Parkschein richtig gelöst (2 Tage, 8 Euro) und abgelegt. Dann hastig um den Wagen rumgerannt, Koffer über Tür hinten rechts raus. Vermutlich ist durch den Luftzug der Parkschein auf den Boden gefallen. Normalerweise bin ich &#8220;Kontrollfreak&#8221; &#8211; leider diesmal nicht aufgepasst.<br />
Heute Sa, 11. 2. 12 DB-Reiseende, kurz vor Mitternacht den Plastikbeutel mit Zahlungsaufforderung entdeckt (Vertragsstrafe 23 Euro zzgl. ein Parktagessatz i. H. v. 4 Euro = 27 Euro), Parkschein gilt bis Sonntagmittag, 12. Febr. 2012.<br />
Ist also ein ähnliches Problem wie bei Matu (Beitrag vom 22. Januar 2012) , allerdings konnte ich im Laternenlicht schon vor Öffnen der Fahrertür deutlich erkennen, dass der Parkschein mit dem Datum nach oben auf den Boden gefallen war. Die Kontrolle erfolgte bei Tageslicht am Samstag, 11. Februar 2012. </p>
<p>Habe mich nun spät nachts noch hingesetzt und an Contipark eine höfliche E-Mail mit Scan meines Parkscheines und meiner DB-Fahrkarte gesendet. Mir ist völlig klar, dass es hinter die Windschutzscheibe gelegt werden muss, aber im Stress kann so etwas ja wirklich mal passieren.<br />
Nun ist ein Parkschein eine rechtsgültige Urkunde: Im Hinblick auf das Argument: &#8220;theoretisch könnte der Parkschein von jemand anderem stammen&#8221; schrieb ich in die E-Mail: &#8220;Hiermit erkläre ich verbindlich in Kenntnis der Strafbarkeit der Tatbestände der Urkundenfälschung und Täuschung im Rechtsverkehr gemäß §§ 267 ff. StGB, dass dieser Parkschein von mir persönlich gelöst wurde. &#8221;</p>
<p>Zudem passt er zeitlich zu meiner Fahrkarte und wo findet man kurz vor Mitternacht jemanden, der einem zu Vertuschungszwecken einen Schein überlässt? Klare Ansage: Solche Sachen mache ich einfach nicht!</p>
<p>Nun bin ich mal gespannt, ob und wie Contipark reagiert. Falls sie nicht von der<br />
Vertragsstrafe abgehen, weil der Schein halt unten am Boden lag, bin ich doch auch der Meinung, dass von mir aber nicht nochmal der Tagessatz von 4 Euro bezahlt werden muss.<br />
Contipark schreibt nämlich sinngemäß in die AGB, welche nebenbei optisch schwer lesbar sind, vor allem bei Dunkelheit: &#8220;Wenn der Kunde nachweist, dass er kürzer geparkt hat, dann wird der Tagessatz gekürzt.&#8221;<br />
Werde berichten, wie es weiter geht.<br />
Beste Grüße<br />
Ralf  (selber kein Jurist)</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Contipark &#8211; Abzocke am Parkplatz? von Helmut Wenz</title>
		<link>http://www.daily-this.de/contipark-abzocke-parkplatz/#comment-2920</link>
		<dc:creator>Helmut Wenz</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 13:01:54 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://daily-this.de/?p=1731#comment-2920</guid>
		<description>Hallo Robert
Vielen Dank
(Schreib mir eine Email, wenn ich mich irgendwie erkenntlich zeigen kann)
Hier noch ein paar Bemerkungen, da ich mich offensichtlich nicht klar genug ausgedrückt habe. (Das tut mir leid!)
1) Natürlich denke ich nur über eine Klage in meinem persönlichen Fall nach.
Allerdings glaube ich, dass dieser sehr viele Gemeinsamkeiten mit anderen Fällen hat, so dass ein (hoffentlich erfolgreicher) Musterprozess auch für andere sinnvoll wäre.
2) Du schreibst:
&quot;Denn eine Durchsetzung seiner Ansprüche ist für einen Parkplatzbetreiber ja anders als durch Feststellung des KFZ-Kennzeichens durch den Parkplatzwächter schwer möglich. &quot;
Ich gebe dir Recht, falls Contipark vermuten musste, dass es Ansprüche gegen mich als Halter oder den Fahrerer/die Fahrerin hat.
Im Folgenden beweise ich durch Ausschluss objektiv, dass die Aussage des Parkwächters/ der Firma Contipark unglaubwürdig ist, dass mein KFZ ohne gültiges Ticket auf dem Contiparkplatz geparkt hat.
Dazu benötigst Du noch folgende Information:
Da ich sofort bereit gewesen wäre, die Parkgebühr zu zahlen, wenn die Aussage des Parkplatzwächter glaubhaft wäre, habe ich in meinem ersten Brief, Contipark dazu aufgefordert, mir den Vorgang zu belegen (glaubhaft zu machen).
Contipark ist diesen Beweis bisher schuldig geblieben.
Nun zu meinen Beweis (da ich nicht dort geparkt habe, kann ich nur die mir bekannten Fakten nutzen, ich verzichte hierbei sogar auf die Aussagen meiner Familienangehörigen):
Falls der Wagen tatsächlich auf dem Parkplatz geparkt hätte (Abwesenheit des Fahrers/der Fahrerin vorausgesetzt) , könnte (und sollte) der Parkplatzbetreiber/ der Parkwächter  durch Angabe KFZ-spezifischer Merkmale (Autohaus, Sitzfarbe, Türenzahl, Autotyp, Foto, etc.) dieses mir plausibel machen. Die Aufnahme dieser Beweise durch den Parkwächter würde plausibel machen, dass sich das KFZ ausreichend lange zumindest in der Nähe des Parkplatzes befunden hätte.
Warum sollte Contipark im Falle eines Parkverstoßes dieser Art auf diese einfach zu erbringenden Beweise verzichten wollen (der Mehraufwand wäre innerhalb von 2 Minuten zu erledigen, was einem zusätzlichen Kostenaufwand von geschätzt 1 Euro pro Vertragsstrafe entspricht und bei der Höhe der Vertragsstrafe nicht ins Gewicht fällt. Solche Angaben hätten sicherlich auch Vorteile im Gerichtsfalle ).
Contipark muss zumindest damit rechnen, dass eine nicht unerhebliche Anzahl Halter mit Forderungen überzogen werden, ohne dass die Halter die Rechtmäßigkeit der Forderungen überprüfen können und einige davon würden sicherlich sofort zahlen, wenn sie geeignetes Beweismaterial vorgelegt bekämen, so auch ich.
Im anderen Falle (Anwesenheit des Fahrers) könnte der Parkwächter Angabe zu Alter, Statur, Größe und Geschlecht des Fahrers/der Fahrerin machen, aber dann besteht auch die Frage, warum der Betreiber, Parkplatzwächter seine Ansprüche nicht sofort vor Ort geklärt hat und stattdessen den Halter belästigt und die Kosten in die Höhe treibt.
Dritter Fall:
Und falls der Parkwächter einen Wagen beim Ausfahren aus einer Parkbucht beobachtet und damit weder den Fahrer noch die Innenausstattung sieht, woher will er dann wissen, dass das Parken ohne gültiges Ticket erfolgte? Der Parkwächter muss davon ausgehen, dass gezahlt worden ist.
(
Vierter Fall:
Contipark versucht systematisch und in großem Stil nicht berechtigte Forderungen mit Psychoterror durchzusetzen.
Immer noch keine Frage für den Staatsanwalt?
)
Übrigens, nach dem Umsatz von Contipark zu urteilen, wird Contipark jeden Tag hunderte von Fällen haben, wo der Halter und nicht der Fahrer belangt werden. Dieses sind alles potentielle Gerichtsfälle, wenn Contipark den Haltern gegenüber nicht plausibel darlegt, dass der Anspruch zu Recht besteht.
Im Übrigen, dass es sich bei der Verfolgung einer Privatperson mit regelmäßigen Briefen (die immer wieder ein Gerichtsverfahren androhen, aber dann doch keine Gerichtsmahnung durchführen) um Psychoterror handelt, wird mir jeder Psychologe bestätigen. Und der BGH hatte sicherlich nicht den massenhaften Mißbrauch des Mahnverfahrens im Auge, als er das obengenannte Urteil fällte.
Gleichzeitig wird das sich Wehren gegen offensichtlich unberechtigte Ansprüche durch unplausible Hürden bei der Klagestellung für den Geschädigten erschwert.
(Kostenrisiko, Gerichtsstand, nicht einheitliche Rechtsprechung, und die KFZ-Rechtsschutzversicherung hält sich in solchen Fällen leider auch immer vornehm zurück.)
Wenn die Abwehr unberechtigter Forderungen nur durch eine risikobehaftete Feststellungsklage zu erreichen ist, warum sollten dann nicht alle Opfer von Contipark, Infoscore und Rechtsanwaltskanzlei H... aus Baden den Spieß umdrehen und das gleiche Spiel (mit aus der Sicht der Opfer berechtigten Schadenersatzansprüchen) mit den Verantwortlichen dieser Firmen als Privatpersonen durchführen dürfen. (Nur zur Klarstellung für alle, die dieses lesen: Dieses ist ein theoretische Fragestellung und keine Aufforderung!).
Ich bin davon überzeugt, dass es in unserem Rechtssystem Möglichkeiten gibt, auch Firmen und Rechtsanwaltskanzleien als Opfer beizukommen. Ich suche weiter.
Viele Grüße
Helmut</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Robert</p>
<p>Vielen Dank </p>
<p>(Schreib mir eine Email, wenn ich mich irgendwie erkenntlich zeigen kann)</p>
<p>Hier noch ein paar Bemerkungen, da ich mich offensichtlich nicht klar genug ausgedrückt habe. (Das tut mir leid!)</p>
<p>1) Natürlich denke ich nur über eine Klage in meinem persönlichen Fall nach.<br />
Allerdings glaube ich, dass dieser sehr viele Gemeinsamkeiten mit anderen Fällen hat, so dass ein (hoffentlich erfolgreicher) Musterprozess auch für andere sinnvoll wäre. </p>
<p>2) Du schreibst:</p>
<p>&#8220;Denn eine Durchsetzung seiner Ansprüche ist für einen Parkplatzbetreiber ja anders als durch Feststellung des KFZ-Kennzeichens durch den Parkplatzwächter schwer möglich. &#8221;</p>
<p>Ich gebe dir Recht, falls Contipark vermuten musste, dass es Ansprüche gegen mich als Halter oder den Fahrerer/die Fahrerin hat. </p>
<p>Im Folgenden beweise ich durch Ausschluss objektiv, dass die Aussage des Parkwächters/ der Firma Contipark unglaubwürdig ist, dass mein KFZ ohne gültiges Ticket auf dem Contiparkplatz geparkt hat. </p>
<p>Dazu benötigst Du noch folgende Information:<br />
Da ich sofort bereit gewesen wäre, die Parkgebühr zu zahlen, wenn die Aussage des Parkplatzwächter glaubhaft wäre, habe ich in meinem ersten Brief, Contipark dazu aufgefordert, mir den Vorgang zu belegen (glaubhaft zu machen).<br />
Contipark ist diesen Beweis bisher schuldig geblieben.</p>
<p>Nun zu meinen Beweis (da ich nicht dort geparkt habe, kann ich nur die mir bekannten Fakten nutzen, ich verzichte hierbei sogar auf die Aussagen meiner Familienangehörigen):</p>
<p>Falls der Wagen tatsächlich auf dem Parkplatz geparkt hätte (Abwesenheit des Fahrers/der Fahrerin vorausgesetzt) , könnte (und sollte) der Parkplatzbetreiber/ der Parkwächter  durch Angabe KFZ-spezifischer Merkmale (Autohaus, Sitzfarbe, Türenzahl, Autotyp, Foto, etc.) dieses mir plausibel machen. Die Aufnahme dieser Beweise durch den Parkwächter würde plausibel machen, dass sich das KFZ ausreichend lange zumindest in der Nähe des Parkplatzes befunden hätte.<br />
Warum sollte Contipark im Falle eines Parkverstoßes dieser Art auf diese einfach zu erbringenden Beweise verzichten wollen (der Mehraufwand wäre innerhalb von 2 Minuten zu erledigen, was einem zusätzlichen Kostenaufwand von geschätzt 1 Euro pro Vertragsstrafe entspricht und bei der Höhe der Vertragsstrafe nicht ins Gewicht fällt. Solche Angaben hätten sicherlich auch Vorteile im Gerichtsfalle ). </p>
<p>Contipark muss zumindest damit rechnen, dass eine nicht unerhebliche Anzahl Halter mit Forderungen überzogen werden, ohne dass die Halter die Rechtmäßigkeit der Forderungen überprüfen können und einige davon würden sicherlich sofort zahlen, wenn sie geeignetes Beweismaterial vorgelegt bekämen, so auch ich. </p>
<p>Im anderen Falle (Anwesenheit des Fahrers) könnte der Parkwächter Angabe zu Alter, Statur, Größe und Geschlecht des Fahrers/der Fahrerin machen, aber dann besteht auch die Frage, warum der Betreiber, Parkplatzwächter seine Ansprüche nicht sofort vor Ort geklärt hat und stattdessen den Halter belästigt und die Kosten in die Höhe treibt.</p>
<p>Dritter Fall:<br />
Und falls der Parkwächter einen Wagen beim Ausfahren aus einer Parkbucht beobachtet und damit weder den Fahrer noch die Innenausstattung sieht, woher will er dann wissen, dass das Parken ohne gültiges Ticket erfolgte? Der Parkwächter muss davon ausgehen, dass gezahlt worden ist.</p>
<p>(<br />
Vierter Fall:<br />
Contipark versucht systematisch und in großem Stil nicht berechtigte Forderungen mit Psychoterror durchzusetzen.<br />
Immer noch keine Frage für den Staatsanwalt?<br />
)</p>
<p>Übrigens, nach dem Umsatz von Contipark zu urteilen, wird Contipark jeden Tag hunderte von Fällen haben, wo der Halter und nicht der Fahrer belangt werden. Dieses sind alles potentielle Gerichtsfälle, wenn Contipark den Haltern gegenüber nicht plausibel darlegt, dass der Anspruch zu Recht besteht.</p>
<p>Im Übrigen, dass es sich bei der Verfolgung einer Privatperson mit regelmäßigen Briefen (die immer wieder ein Gerichtsverfahren androhen, aber dann doch keine Gerichtsmahnung durchführen) um Psychoterror handelt, wird mir jeder Psychologe bestätigen. Und der BGH hatte sicherlich nicht den massenhaften Mißbrauch des Mahnverfahrens im Auge, als er das obengenannte Urteil fällte.</p>
<p>Gleichzeitig wird das sich Wehren gegen offensichtlich unberechtigte Ansprüche durch unplausible Hürden bei der Klagestellung für den Geschädigten erschwert. </p>
<p>(Kostenrisiko, Gerichtsstand, nicht einheitliche Rechtsprechung, und die KFZ-Rechtsschutzversicherung hält sich in solchen Fällen leider auch immer vornehm zurück.)</p>
<p>Wenn die Abwehr unberechtigter Forderungen nur durch eine risikobehaftete Feststellungsklage zu erreichen ist, warum sollten dann nicht alle Opfer von Contipark, Infoscore und Rechtsanwaltskanzlei H&#8230; aus Baden den Spieß umdrehen und das gleiche Spiel (mit aus der Sicht der Opfer berechtigten Schadenersatzansprüchen) mit den Verantwortlichen dieser Firmen als Privatpersonen durchführen dürfen. (Nur zur Klarstellung für alle, die dieses lesen: Dieses ist ein theoretische Fragestellung und keine Aufforderung!).</p>
<p>Ich bin davon überzeugt, dass es in unserem Rechtssystem Möglichkeiten gibt, auch Firmen und Rechtsanwaltskanzleien als Opfer beizukommen. Ich suche weiter.</p>
<p>Viele Grüße </p>
<p>Helmut</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Contipark &#8211; Abzocke am Parkplatz? von Robert</title>
		<link>http://www.daily-this.de/contipark-abzocke-parkplatz/#comment-2918</link>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 12:23:03 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://daily-this.de/?p=1731#comment-2918</guid>
		<description>Hallo Helmut,
eine solche Feststellungsklage ist leider nicht möglich. Eine Feststellungsklage muss konkrekt auf den Kläger und ein Rechtsverhältnis, zwischen diesem und dem Beklagten, bezogen sein.
Dein Ansatz sieht aber eine generelle Feststellung vor, die viele Leute betreffen würde.
Eine solche Klage wäre auch nicht erfolgreich. Denn eine Durchsetzung seiner Ansprüche ist für einen Parkplatzbetreiber ja anders als durch Feststellung des KFZ-Kennzeichens durch den Parkplatzwächter schwer möglich. Auch den tatsächlichen Fahrer kann das Unternehmen nur über den Halter ermitteln und muss diesen daher anschreiben. (Bzw. geht die Rspr. ja größtenteils davon aus, dass erstmal eine Vermutung dafür spricht, dass der Halter auch Fahrer war.)
Dass dabei Fehler passieren können, muss daher in Kauf genommen werden. Der BGH (höchstes deutsches Zivilgericht) hat bereits festgestellt, dass es zum allgemeinen Lebensrisiko gehört, sich gegen unberechtigte Ansprüche wehren zu müssen.
Ein Verstoß gegen das Schikaneverbot aus § 226 BGB liegt im Fall des Vorgehens von Contipark daher nicht vor. (Warum nicht, könnte man sogar noch ausführlicher begründen.)
Die einzige Möglichkeit Schadensersatz für Rechtsanwaltskosten und seine Ruhe bei unberechtigten Ansprüchen zu kommen ist daher eine negative Feststellungsklage, &quot;durch die festgestellt werden soll, dass Ansprüche zwischen Contipark gegen den (einen) Kläger im ganz konkreten Fall nicht bestehen.&quot;
Diese Klage hätte also keine Auswirkungen auf Fälle zwischen Contipark und anderen &quot;Betroffenen&quot;. (Das habe ich oben vielleicht nicht so ganz deutlich gemacht.)
Viele Grüße, Robert</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Helmut,</p>
<p>eine solche Feststellungsklage ist leider nicht möglich. Eine Feststellungsklage muss konkrekt auf den Kläger und ein Rechtsverhältnis, zwischen diesem und dem Beklagten, bezogen sein.<br />
Dein Ansatz sieht aber eine generelle Feststellung vor, die viele Leute betreffen würde.<br />
Eine solche Klage wäre auch nicht erfolgreich. Denn eine Durchsetzung seiner Ansprüche ist für einen Parkplatzbetreiber ja anders als durch Feststellung des KFZ-Kennzeichens durch den Parkplatzwächter schwer möglich. Auch den tatsächlichen Fahrer kann das Unternehmen nur über den Halter ermitteln und muss diesen daher anschreiben. (Bzw. geht die Rspr. ja größtenteils davon aus, dass erstmal eine Vermutung dafür spricht, dass der Halter auch Fahrer war.)<br />
Dass dabei Fehler passieren können, muss daher in Kauf genommen werden. Der BGH (höchstes deutsches Zivilgericht) hat bereits festgestellt, dass es zum allgemeinen Lebensrisiko gehört, sich gegen unberechtigte Ansprüche wehren zu müssen.<br />
Ein Verstoß gegen das Schikaneverbot aus § 226 BGB liegt im Fall des Vorgehens von Contipark daher nicht vor. (Warum nicht, könnte man sogar noch ausführlicher begründen.)<br />
Die einzige Möglichkeit Schadensersatz für Rechtsanwaltskosten und seine Ruhe bei unberechtigten Ansprüchen zu kommen ist daher eine negative Feststellungsklage, &#8220;durch die festgestellt werden soll, dass Ansprüche zwischen Contipark gegen den (einen) Kläger im ganz konkreten Fall nicht bestehen.&#8221;<br />
Diese Klage hätte also keine Auswirkungen auf Fälle zwischen Contipark und anderen &#8220;Betroffenen&#8221;. (Das habe ich oben vielleicht nicht so ganz deutlich gemacht.)</p>
<p>Viele Grüße, Robert</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu About von Robert</title>
		<link>http://www.daily-this.de/about/#comment-2917</link>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 11:53:11 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://robert.mehrmann.net/?page_id=61#comment-2917</guid>
		<description>Hallo Helmut,
danke für deine positive Rückmeldung. Ich bin zwar Volljurist, habe aber noch keine Rechtsanwaltszulassung beantragt. Ich kann daher aktuell nur unentgeltliche &quot;Rechtsdienstleistungen&quot; erbringen.
Gruß, Robert</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Helmut,</p>
<p>danke für deine positive Rückmeldung. Ich bin zwar Volljurist, habe aber noch keine Rechtsanwaltszulassung beantragt. Ich kann daher aktuell nur unentgeltliche &#8220;Rechtsdienstleistungen&#8221; erbringen.<br />
Gruß, Robert</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Contipark &#8211; Abzocke am Parkplatz? von Helmut Wenz</title>
		<link>http://www.daily-this.de/contipark-abzocke-parkplatz/#comment-2915</link>
		<dc:creator>Helmut Wenz</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Feb 2012 10:51:36 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://daily-this.de/?p=1731#comment-2915</guid>
		<description>Hallo Robert,
was hältst Du von einem Ansatz in dieser Richtung:
Feststellungsklage:
Ein privater Parkplatzbetreiber hat höchstens dann gegen den Halter eines PKW Anspruch auf Zahlung einer Parkgebühr bzw. die Weitergabe des Namens des Fahrers, falls er gegenüber dem Halter in ausreichender Weise nachweist, dass der PKW des Halters auf dem Parkplatz  ohne Bezahlung einer Parkgebühr geparkt hat. Weist er dieses nicht in seinen ersten Schreiben nach, so ist ist die Verfolgung des Halters über Inkassobüro und Rechtsanwalt (BGB Schikaneverbot) unzulässig und führt zu Schadenersatzansprüchen des Halters gegen den Parkplatzbetreiber.
(Nicht ausreichend als Beweis ist die alleinige Angabe des KFZ-Kennzeichen und die Zeugenaussage des Parkplatzwächters.)
Viele Grüße
Helmut
P.S.
Ich suche Leidensgenossen, die eine derartige Feststellungsklage unterstützen würden.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Robert,</p>
<p>was hältst Du von einem Ansatz in dieser Richtung:</p>
<p>Feststellungsklage:</p>
<p>Ein privater Parkplatzbetreiber hat höchstens dann gegen den Halter eines PKW Anspruch auf Zahlung einer Parkgebühr bzw. die Weitergabe des Namens des Fahrers, falls er gegenüber dem Halter in ausreichender Weise nachweist, dass der PKW des Halters auf dem Parkplatz  ohne Bezahlung einer Parkgebühr geparkt hat. Weist er dieses nicht in seinen ersten Schreiben nach, so ist ist die Verfolgung des Halters über Inkassobüro und Rechtsanwalt (BGB Schikaneverbot) unzulässig und führt zu Schadenersatzansprüchen des Halters gegen den Parkplatzbetreiber. </p>
<p>(Nicht ausreichend als Beweis ist die alleinige Angabe des KFZ-Kennzeichen und die Zeugenaussage des Parkplatzwächters.)</p>
<p>Viele Grüße</p>
<p>Helmut</p>
<p>P.S. </p>
<p>Ich suche Leidensgenossen, die eine derartige Feststellungsklage unterstützen würden.</p>
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