daily-this

…and that by robert m*

hundekot-article

Jura Kurios II

| Keine Kommentare

Letzte Woche gabs den Dildo. Jetzt gibt’s Hundekot.

zitiert aus RechtsCentrum.de AKTUELL – Ausgabe 2005-23; 2005-22:

Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot. (Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)

Der Hundekot ist der Klassiker unter den juristischen Kuriositäten und sollte mittlerweile jedem Juristen bekannt sein. Deswegen präsentiere ich ihn hier auch mehr der Vollständigkeit halber.

Verwandte Artikel:

  1. Jura Kurios I
  2. Jura-Studenten

Autor: Robert

Hallo, mein Name ist Robert. Ich bin Amateur-Blogger, Volljurist, wohne in Düsseldorf und schreibe hier kreuz und quer über alles, was ich erlebe und entdecke.

Hinterlasse eine Antwort

Pflichtfelder sind mit * markiert.

*