
Am Hauptbahnhof in Düsseldorf stellte sich plötzlich eine blonde, junge Dame vor mich. Sie war wohl so um die 20. Hätte ich sie einfach nur rumstehen gesehen, hätte ich gedacht, sie würde auf eine Freundin warten.
„Hallo. Haben sie denn schonmal vom Schülerbotendienst gehört? Sie sind doch sicherlich schon 20, richtig?“
Das kam mir schonmal sehr merkwürdig vor. Sie hatte weder Zettel oder Stift in der Hand noch eine große Tasche bei sich. Und wieso 20? Und was für ein Schülerbotendienst? Aber ich ließ sie weitersprechen. Unmotiviert und auswendiggelernt erklärte sie weiter:
„Beim Schülerbotendienst geht es um ein Projekt für Jugendliche. Sie sollen einen Paten bekommen, bei dem sie 2 Monate lang regelmäßig etwas in den Briefkasten schmeißen sollen, damit wir dann nachher kontrollieren können, ob sie das auch zuverlässig machen. Wären sie vielleicht bereit, dieses Projekt zu unterstützen?“
Leider habe ich das Gespräch dann abgebrochen. Ich hätte doch zu gerne noch erfahren, was für ein Abo mir die Dame vom Schülerbotendienst angedrehen wollte und insbesondere hätte mich auch interessiert, wie sie sich meine Adresse und Daten aufgeschrieben hätte. Aber ich war nicht in der Stimmung für kritische Nachfragen.
Wenn ich dann so bei Google nach „Schülerbotendienst“ google, habe ich da sicherlich das richtige getan. Ich befürchte stark, dass auch der Schülerbotendienst hier in Düsseldorf kein seriöses Projekt ist.
Ich halte mich sowieso immer strikt an die Regel: Schließe niemals Verträge am Telefon oder auf der Straße ab.
Update 10.06.2011:
Wie der Generalanzeiger Bonn schon im Februar berichtet hat, ist das Problem mit den dubiosen Geschäftsmethoden des „Schülerbotendienstes“ auch den Verbraucherzentralen bekannt. Zudem sei es bereits auch schon zu Fällen der Androhung von Gewalt gekommen.
Was kann ich tun, wenn ich auf den Schülerbotendienst hereingefallen bin?
Merkt man kurze Zeit nach dem Unterschreiben des Vertrages, dass man betrogen wurde und etwas anderes unterschrieben hat, als einem erzählt wurde, sollte man von seinem 2-wöchigen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Hierzu einfach per Einschreiben mit Rückschein an die auf dem Vertragsformular angegebene Adresse schreiben. Ein Grund für den Widerruf muss dabei nicht angegeben werden.
Auch nach Ablauf der 2-Wochen Widerrufsfrist sollte man an die Vertragspartei schreiben, dass man den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechtet und eine erteilte Einzugsermächtigung widerruft. Das ganze sollte wieder per Einschreiben/Rückschein erfolgen. Beträge, die trotzdem vom eigenen Konto abgebucht werden, sollte man von seiner Bank wieder zurückbuchen lassen.
Natürlich besteht dann die Möglichkeit, dass man einen Mahnbescheid bekommt. Dann sollte man einfach Einspruch gegen diesen einlegen. Die Gegner müssen dann Klage gegen einen einreichen. Ob sie dies machen werden, ist zweifelhaft. Wenn bereits bei den Verbraucherzentralen zahlreiche Fälle von betrügerischem Vorgehen durch den „Schülerbotendienst“ bekannt sind, wird sich auch ein Gericht davon überzeugen lassen, dass der Vertrag nicht wirksam geschlossen wurde. Von daher glaube ich nicht, dass die Gegner Klage erheben werden, wenn man wie oben beschrieben vorgeht und den Vertrag anfechtet.
(Der Autor ist Jurist. Der Artikel stellt jedoch keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung für hier gegebene Informationen wird daher keine übernommen. Sollten Sie sich unsicher sein, wie sie vorgehen, sollten sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.)